Lernabschnitt 1: Personenbezogene Daten

Leitidee

Die Schülerinnen und Schüler werden mithilfe von rechtlichen Grundlagen an das Thema Datenschutz herangeführt, insbesondere an die Begrifflichkeit der personenbezogenen Daten. Sie schätzen selbstständig ein, welche personenbezogenen Daten sie von sich preisgeben und wo sie für sich persönlich Einsparpotential sehen. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass personenbezogene Daten immer vom Kontext abhängig sind, je nachdem welche Daten zusammengebracht werden.

Standardbezug

Informatik, Mensch und Gesellschaft

Die Schülerinnen und Schüler

  • ziehen Rückschlüsse für das eigene Verhalten beim Einsatz von Informatiksystemen.

Kommunizieren und Kooperieren

Die Schülerinnen und Schüler

  • erschließen aus leicht erfassbaren Texten und Diagrammen Informationen mit informatischem Gehalt,
  • kommunizieren fachgerecht über Texte und Diagramme mit informatischem Gehalt.

Unterrichtsverlauf

Zeit in min Inhalt Medien/Sozialform
10 Begrüßung der Schülerinnen und Schüler (SuS) und Brainstorming über existierende Schülervorstellungen zum Thema Datenschutz. Whiteboard / Plenum
30 Die SuS bekommen das Arbeitsblatt (AB1), auf dem sie sich zum Recht auf Informationelle Selbstbestimmung informieren.

Auf dem Arbeitsblatt finden sie abschließend eine Tabelle, in der sie einschätzen sollen, welche der eingetragenen Daten personenbezogen sind.

Die Einordnung von personenbezogenen Daten wird im Plenum besprochen und diskutiert.

(Wichtige Erkenntnis: personenbezogene Daten sind immer vom Kontext abhängig.)

AB1 / Einzelarbeit

Plenum

10 Die SuS werden in Dreier- und Vierergruppen aufgeteilt und sammeln gemeinsam, wo sie welche personenbezogenen Daten von sich preisgeben. Flipchartpapier, Flipchartstifte / Gruppenarbeit
15 Nutzung der Methode des Museumsrundgangs für die Vorstellung und Besprechung der Ergebnisse. s.o.
10 Die SuS bekommen einen Auszug des BDSG §3a (Datensparsamkeit und Datenvermeidung) von der Lehrkraft als AB ausgeteilt/die SuS recherchieren am PC. Die Begriffe und der Geltungsbereich vom BDSG und der DSGVO sollten geklärt und in einem Glossar festgehalten werden. Einzelarbeit / AB oder PC
15 Besprechung von §3a mit Rückbezug auf die von den SuS notierten personenbezogenen Daten. Diskussion über persönliches Einsparpotential von personenbezogenen Daten. Plenum