Lernabschnitt 3:
Vernetzungs- und Vertiefungsphase (1) (1 U-Stunde)
Detaillierte Vernetzungs- und Vertiefungsphase (nach I. Diethelm)
Fragen zum Datenschutz
Durch die vorherige Phase haben die Schüler eine gute Übersicht, wo welche Daten gespeichert und verarbeitet werden können. Durch ggf. vorgenommene falsche Verdächtigungen werden sie emotional angesprochen und für die Thematik motiviert.
Es könnten folgende Fragen gestellt werden:
- War diese Datensammlung und -auswertung rechtens?
- Warum bzw. warum nicht?
- War die Datenerhebnung und -auswertung überhaupt zielführend?
- War sie verhältnismäßig?
Die Schüler sollen hier Kriterien erarbeiten, nach denen diese Fragen für weitere Szenarien im Internet beantwortet werden können und sie auf das durchlaufene Spiel beziehen. Möglicherweise ist hier bereits durch die Schüler das Datenschutzgesetz erwähnt worden, falls nicht, kann der Lehrer die Existenz eines solchen Gesetztes, das im Prinzip die genannten Kriterien in Gesetzesform zusammenfasst, erwähnen.
Schüler und Lehrer sammeln nun Fragen zum Datenschutz an der Tafel (einige sollten vom Lehrer vorgegeben werden). Die Fragen könnten wie folgt lauten:
- Was ist der Sinn des Datenschutzgesetzes?
- Was versteht man laut Gesetz unter „Speichern von Daten“ und „Verarbeitung von Daten“?
- Was versteht man unter dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung?“
- Was versteht man unter „Datenvermeidung und Datensparsamkeit“?
- Unter welchen Umständen ist die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung zulässig?
- Welche Rechte hat ein Bürger in bezug auf Auskunft, Berichtigung und Löschung gespeicherter Daten?
- Mit welcher Strafe muss jemand rechnen, der unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, zum Abruf mittels automatisierten Verfahrens bereithält (z.B. durch Bereitstellung im Internet)?
- Was passierte 1983 mit der Volkszählung?
Die Schüler beantworten diese oder ähnliche Fragen zunächst im Unterrichtsgespräch „nach Gefühl“. Die Fragen werden anschließend durch Internetrecherche in Gruppenarbeit durch die Schüler z.B. in Form eines Webquests fundiert schriftlich beantwortet und in der Klasse besprochen. Hier das mögliche Arbeitsblatt.
Eine mögliche Zusammenstellung der Antworten (original eines Kurses der Klasse 11).
Hausaufgabe: Die Eltern über die Volkszählung befragen und die Erfahrungen der Eltern notieren.
Wer hat welche Daten von mir?
Die Schüler sollen nun die Bedeutung des Datenschutzes auf sich selbst beziehen und feststellen, wer welche Daten von ihnen hat. Dazu sollen die Schüler ihre Portemonnaies ausleeren (Bibliothek, Videothek, Fitnessstudio, Payback, ec-Karte, Kreditkarte) und schriftlich auflisten, welche Firma welche Daten von Ihnen hat. Außerdem sollen sie Ihre E-Mailaccounts und ggf. SchülerVZ-Daten ebenfalls der Liste hinzufügen und einen Tag lang protokollieren, welche Daten von ihnen (durch E-Mail, Mobiltelefone, Bezahlen mit ec-Karte, Einloggen auf verschiedenen Webseiten etc.) wohin übertragen werden.
Als Anwendung des Wissens über Datenschutz könnte nun die Aufgabe gestellt werden, dass sie eine Einverständniserklärung für ihre Eltern verfassen, dass ihre Kinder die aufgelisteten Daten insbesondere bei SchülerVZ o.ä. veröffentlichen dürfen, gemäß Datenschutzgesetz. Ggf. sollten sie in den AGBs nachsehen, wozu man zustimmt.
Alternativ: Ein Schreiben formulieren, dass eine Firma bittet, über den Datenbestand über sich Auskunft zu geben und auch wirklich verschicken bzw. hingehen (in die Videothek, ob sie z.B. auch speichern, welche Filme ich ausgeliehen habe, wann die Daten gelöscht werden).
Vertiefung durch Anwendung auf den Google-Film (ggf. als Lernerfolgskontrolle möglich?)
Der Film „Die Macht einer Suchmaschine“ (ca. 30min, siehe Material) wirft Fragen zur Vertiefung auf:
Welche Daten werden von der Hauptfigur direkt an Google weitergegeben?
Welche Daten werden von Google außerdem gesammelt?
Welche Bereiche des Internets werden im Film berührt?
Welche Vor- und Nachteile hat die Datensammlung von Google für a) Google b) den normalen Internetbenutzer?
Unter welchen Voraussetzungen wäre eine solche Datensammlung mit dem Bundesdatenschutzgesetz vereinbar?