Abschlussprojekte
Bereiche
Neben der Produktion von Kurzfilmen, Dokumentarfilmen, TV-Produktionen, Radiofeature, Games und interaktiven Medien können Sie ebenfalls ein Projekt im Bereich Fotografie realisieren.
Ob sich Ihr Beitrag als Abschlussprojekt eignet, können Sie mit Ihrer Betreuungsperson im persönlichen Gespräch klären.
Teilnehmer
Um Synergieeffekte auszunutzen, sollen die beiden Bachelorstudiengänge „Medienwissenschaft und Medienpraxis“ und „Theater und Medien“ gemeinsam ihre Projekte realisieren. Hierbei sind die folgenden Mindesteilnehmerzahlen vorgeschrieben:
Kurzfilm, TV-Produktion, Dokumentarfilm/Dokumentation: mind. 2 Personen, die gemeinsam ein Abschlussprojekt realisieren, wenn Technik vom Medienlabor ausgeliehen werden soll.
Spiel, Radioproduktion, Fotografie, Interaktionsdesign, Medienkunst: keine Festlegung
Termine
31. Dezember: Bis Ende des Jahres sollten Sie sich um die Betreuung kümmern und im besten Fall bereits das Orientierungsgespräch (s.u.) geführt haben.
30. April: Bis Ende April sollen die Projekte abgeschlossen und eingereicht sein.
Als Planungsunterlagen benötigen wir von Ihnen vor der Produktion einige Dokumente.
Maximallaufzeiten
Bitte beachten Sie die empfohlenen Maximallaufzeiten für Abschlussprojekte, die nicht überschritten werden sollen. Diese werden im persönlichen Gespräch festgelegt. Radioproduktion (Hörspiel, Feature etc.) sollten 30 Minuten nicht überschreiten.
Je nach gewähltem Schwerpunkt müssen die Planungsunterlagen unterschiedlich detailliert ausfallen, Details klären Sie mit Ihrer Betreuungsperson im Vorgespräch.
2. Exposé: Auf 1-2 Seiten sollte der Inhalt der Produktion kurz und prägnant umrissen werden. Auch ein Arbeitstitel muss zu diesem Zeitpunkt gefunden sein.
3. Manuskript: Hier stehen alle Dialoge und Handlungsorte
4. Technisches Manuskript: Hier werden zusätzlich die benötigten Atmos, Klänge, O-Töne, Sound Effects etc. aufgeschrieben und durchnummeriert.
5. Clearing: Hier werden die Verwertungsrechte der im technischen Drehbuch markierten Bestandteile (Musik, Geräusche, O-Töne) geklärt. Ebenso die Rechte an der Handlung sowie weitere rechtlichen Fragen.
6. Cast & Crew: Wer macht was?
7. Produktionsplan: Wann wird was von wem gemacht?
8. Fertiges Hörspiel: Das hätten wir gerne sowohl auf einem Datenträger als auch in Form einer Datei, die wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auf unserer Website bzw. über unseren youtube-Kanal veröffentlichen.
9. Abschlussbericht: Der Abschlussbericht soll kommenden Generationen einen Eindruck davon vermitteln, wie Audio-Produktionen in unserem Fach produziert werden. Die Zielgruppe sind daher nicht nur wir, sondern auch Ihre Kommilitonen. Der Umfang beträgt zumindest 10 Seiten, auf denen die Idee, Konzeption und Umsetzung geschildert wird. Die Schwerpunkte klären Sie mit Ihrer Betreuungsperson.
Die Entwicklung eines Computerspiels als Abschlussprojekt erfordert
Zu Beginn des Projekts die Abgabe:
1. Eines Projektplans. Dieser soll Milestones für mindestens Prototypen und Test-Termine enthalten. Eine grobe Zeiteinschätzung für die jeweiligen Team-Mitglieder und priorisierte Feature-Übersicht empfiehlt sich außerdem.
2. Eines Game Overview Documents (GOD) im Umfang von höchstens 15-20 Din A4-Seiten. Das Game Overview Document dient als Arbeitsgrundlage für das eigene Team zur Entwicklung früher Prototypen und im Kontext des Abschlussprojekts zur konzeptionellen Darstellung/Ausarbeitung der Spielidee, welche im Rahmen des Projektes realisiert werden soll. In Form von Skizzen, Bildern, Diagrammen, Tabellen und Bulletpoints (bitte keine Textwüste!) umfasst es prägnante Aussagen zu folgenden Punkten:
· Generelle Vision,
· Gameplay (Verben, Spielziele, Gameplay Modes, Loops, Mechaniken, Ressourcen, KI-Verhalten etc.),
· Interface (GUI, HUD, Key Mapping etc.),
· Story (Synopsis, Spezifika der Spielwelt, wichtige Figuren, narratives Genre etc.),
· Style-Guide (Concept-Art, Moodboards, Richtlinien für die Ästhetik von Audio, Interface-Elementen, Erzählton etc.),
· Spielablauf (Level-Skizzen, Screenflow, Storyboard etc.),
· weitere Punkte können entsprechend der Spielidee hinzukommen, aufgelistete können in Absprache mit der Betreuungsperson weggelassen werden.
Die Abgabe erfolgt vor dem offiziellen Projektbeginn bei der verantwortlichen Betreuungsperson und ist mit einem Konsultationstermin zur Besprechung des Abschlussprojektes verbunden.
Spielproduktionen sollen in Teamarbeit stattfinden. Projekte von Einzelpersonen sind Ausnahmen, die von den Betreuenden ausdrücklich zugelassen werden müssen.
Es empfiehlt sich, vor Projektbeginn das Projekt bzw. die Idee dafür im Medienlabor Games vorzustellen und zu diskutieren sowie in diesem Rahmen einen ersten Entwurf für das Game Overview Document zu erarbeiten.
Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich das Projekt im Arbeitsprozess verändern wird, und das ist gut so. Projektplan und GOD sollen Ihnen helfen, Ihr Projekt von Anfang an sorgfältig zu durchdenken und klare Entscheidungen zu treffen. Es ist normal, dass Sie diese Entscheidungen im Arbeitsprozess korrigieren oder ganz verwerfen. Im Nachhinein dienen diese Dokumente Ihrer Selbstreflexion, die einen großen Teil der Bewertung ausmacht. Es ist deutlich unwichtiger, wie genau die Dokumente die tatsächlichen Ergebnisse bei Werkstück und Arbeitsprozess abbilden. Sie können nicht im Vorfeld wissen, was Sie am Ende des Projekts gelernt haben werden.
Zum Abschluss des Projektes die Abgabe:
1. Eines Werkstückes mit
· Readme-File mit den wichtigsten Informationen, die vor dem ersten Spielen benötigt werden (z.B. bekannte Bugs, Cheatcodes, Steuerung, etc.)
· Finalem Build
· Offenem Zugang zu allen Projekt-Dateien inklusive Quellcode
· Gameplay-Video/s eines kompletten Playthroughs (ohne Kommentar)
· Erklärung bzgl. Veröffentlichung und Copyright (Bsp.: Asset & Clearing – Eine Auflistung aller im Projekt enthaltenen Assets, mit besonderer Kennzeichnung von Assets, die von Dritten erstellt wurden)
2. Eines High Concepts, das sich für die Einreichung beim FFF eignet und deren Standards erfüllt (High Concept 1.0), auch im Blick auf Seiten und Zeichenzahl.
3. Eines Post Mortems im Umfang von höchstens 20-25 Din A4-Seiten. Beim Post Mortem handelt es sich um eine verschriftlichte Rekapitulation des Projektverlaufs sowie, wenn möglich, aller dabei durchgeführten Retrospektiven und Evaluationen des Projekts. Es sollte bspw. die folgenden Punkte beantworten:
· Was lief im Rahmen des Prozesses gut/richtig? Warum?
· Was lief im Rahmen des Prozesses falsch? Warum?
· Was funktionierte mit Blick auf die Gestaltung des Werkstücks? Warum?
· Was funktionierte nicht mit Blick auf die Gestaltung des Werkstücks? Warum?
· Was haben Sie durch das Projekt gelernt? Warum?
· Welche Arbeitsweisen und Abläufe würden sie beibehalten bzw. weiterentwickeln? Warum?
· Wie adäquat war Ihre Zeiteinschätzung in den jeweiligen Arbeitsbereichen? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus für künftige Zeiteinschätzungen?
· Welche Potenziale und Probleme sehen sie im Blick auf das eingereichte Werkstück? Warum?
Erwartet wird eine begründete, (selbst-)kritische Auseinandersetzung mit dem Entstehungsprozess/Verlauf des Projekts anhand der benannten Fragen und in Bezug auf konkrete Beispiele aus dem Gestaltungs- und Entwicklungsprozesse. Eine kontinuierliche und vor allem aussagekräftige Dokumentation des Designprozesses bildet die Voraussetzung für das Post Mortem und sollte daher während der Entwicklung nicht vernachlässigt werden.
Bei Filmprojekten kann es sich um Dokumentarfilme, fiktionale Kurz- und Spielfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Werbespots handeln. Ihre Aufgabe im Projekt kann in einem der Schwerpunkte Vorproduktion, Produktion, Regie, Kamera, Ausstattung, Postproduktion (VFX) liegen. Teamprojekte sind daher möglich und erwünscht, solange eine klare Arbeitsteilung gewährleistet wird.
In den folgenden Arbeitsbereichen können Sie Ihr Abschlussprojekt durchführen: Regie, Produktion, Drehbuch, Ausstattung, Kamera, Schnitt / Postproduktion, Visual Effects, Ton / Musik
Maximallaufzeiten
Bitte beachten Sie die empfohlenen Maximallaufzeiten für Abschlussprojekte, die nicht überschritten werden sollen. Diese werden im persönlichen Gespräch festgelegt. Die Maximallaufzeit umfasst nur die Nettospielzeit eines Films, also ohne Vor- und Abspann.
Kurzfilm: bis 15 Minuten
TV-Produktion: bis 20 Minuten
Dokumentarfilm / Dokumentation: bis 30 Minuten
Drehzeit
Der Drehzeitraum für audiovisuelle Produktionen darf fünf Drehtage nicht überschreiten. Länger kann kein technisches Equipment bereitgestellt werden.
Gehen Sie bei der Planung von einem No-Budget-Film aus. Evtl. eingeworbene finanzielle Ausstattung durch Sponsoring und Fundraising fließen nicht in die Bewertung ein. Die meisten regionalen Fördereinrichtungen haben sich inzwischen aufgrund zahlreicher Anfragen aus der finanziellen Filmförderung zurückgezogen. Das Beste, das Sie erwarten können, sind Sachspenden von Einzelhändlern, z.B. beim Catering oder für die Ausstattung.
VOR DEN DREHARBEITEN EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Je nach der gewählten Form müssen die Planungsunterlagen unterschiedlich detailliert ausfallen, Details klären Sie mit Ihrer Betreuungsperson im Vorgespräch.
Für alle Formen:
1. Projektbogen: Diesen erhalten Sie bei Ihrer Betreuerin/ihrem Betreuer
2. Exposé: Auf 1-2 Seiten sollte der Inhalt des Films kurz und prägnant umrissen werden. Ein Arbeitstitel muss zu diesem Zeitpunkt gefunden sein.
3. Drehplan: Auch hier ist eine branchenübliche Formatierung erwünscht.
4. Cast & Crew: Wer macht mit bei dem Film und füllt dabei welche Rolle aus?
Für dokumentarische Arbeiten
5. Treatment: Ein Treatment für ein dokumentarisches Projekt beschreibt die Protagonisten, das Thema, die Geschichte sowie den Konflikt. Die Struktur des Films / die filmische Form sowie die Erzählhaltung muss deutlich werden.
Für Fiktionale Kurz- und Spielfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Werbespots
6. Drehbuch: Im Drehbuch werden Szenen, Figuren, Orte, Handlungen und Dialoge in branchenüblicher Formatierung aufgeschrieben.
7. Drehbuchauszüge: Als Vorbereitung des Drehplans aber auch für die Ressourcenplanung der Effect-Shots ist ein Script Breakdown bei bestimmten Projekten erforderlich..
8. ggf. Storyboard/Visualisierungen: Im Storyboard wird die Kamerasicht auf die Szene skizziert.
Nach dieser sorgfältigen Grundlage haben Sie bei der Produktion freie Hand. Lediglich die Tagesdispos hätten wir gerne.
NACH DER ABNAHME DES FILMS
9. Fertiger Film: In Form einer Datei, die wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – auf dem Schaufenster veröffentlichen dürfen.
10. Clearing: In diesem Dokument listen Sie alle Elemente des Films auf, an denen Sie nicht die Verwertungsrechte besitzen, z.B. Geschichte, Musik, Matte paintings, Filmausschnitte etc. Dies benötigen wir für die Planung einer evtl. Veröffentlichung Ihres Films auf unserer Website.
11. Abschlussbericht: Der Abschlussbericht soll kommenden Generationen einen Eindruck davon vermitteln, wie Filme in unserem Fach produziert werden. Die Zielgruppe sind daher nicht nur wir, sondern auch Ihre Kommilitonen. Der Umfang beträgt zumindest 10 Seiten, auf denen die Idee, Konzeption und Umsetzung geschildert wird. Die Schwerpunkte klären Sie mit Ihrer Betreuungsperson.