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Informatik – Mensch – Gesellschaft

11.05.2006 Mediendienstestaatsvertrag

Zeit: 15:30-17:00 Uhr.

Ziele: Die Schülerinnen und Schüler kennen Grenzen dessen, was sie auf Webseiten veröffentlichen dürfen. Sie kennzeichnen ihre Webseiten mit den im Mediendienstestaatsvertrag sowie im Teledienstegesetz geforderten Angaben.

Ablauf:
(15 Minuten) Protokoll und Hausaufgabe

(30 Minuten) Schriftliche Aufgabe:
»Nenne fünf Beispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, die nach deutschem Recht nicht auf einer Website veröffentlicht werden dürfen.« Die Aufgabe ist gleichzeitig Wiederholung der juristischen Inhalte, die im Laufe der AG behandelt wurden, Überleitung von der letzten Stunde und den Grenzen des Artikel 5 GG als auch Einstimmung zum Mediendienstestaatsvertrag.

(5 Minuten) Frage: Was passiert, wenn diese oder ähnliche Äußerungen doch auf einer Website auftauchen?

(40 Minuten) Arbeitsblätter Mediendienstestaatsvertrag.