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Informatik – Mensch – Gesellschaft

27.04.2006 Linkrecht

Zeit: 15:30-17:00 Uhr

Ziele: Die Teilnehmer kennen die aktuelle Rechtssprechung zum Thema Linkrecht. Sie verstehen, dass das Setzen eines Links grundsätzlich ein Zueigen-Machen des verlinkten Inhalts bedeutet, von dem nur in Ausnahmefällen abgesehen wird.

Ablauf: Das Arbeitsblatt Linkrecht enthält genug Material für die Stunde. Der Lehrer muss allerdings gut auf die ausstehende Diskussion vorbereitet sein, um weitergehende Fragen beantworten zu können.

Das Gravitationszentrum der Stunde sollte der in den Zielen angedeutete Grundsatz sein, der sich in allen deutschen Urteilen zum Umgang mit Hyperlinks niederschlägt: Wer einen Link setzt, macht sich die verlinkten Inhalte zu eigen. Insbesondere pauschale Disclaimer sind nicht rechtswirksam, sondern sie sind vielmehr ein schönes Beispiel für eine Urban Legend.
Beispiele für problematische Links aus der Lebenswelt der Schüler sorgen für die nötige Bodenhaftung.